Haftungsausschluss für die Papatour Stand 22.12.2011
1) Die Teilnahme an der Papatour erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren einer Radtour in der Gruppe bekannt sind.
2) Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren der Papatour noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahmen der Papatour entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen - als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen – verursacht durch Teilnehmer der Papatour, nicht angemeldete und auf der Strecke befindliche Freizeitsportler, unkontrollierbare Ausfahrten von Grundstücken insbesondere privaten.
3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für beschädigte sowie abhanden gekommene Gegenstände wie beispielsweise Fahrräder, Ausrüstungen, Zubehör, Bekleidungsstücke, Wertgegenstände der Teilnehmer und begleitender Personen. Das gilt auch für hinterlegte Sachen und Gegenstände. Sie sollten daher entsprechend versichert sein. Schließen sie eine eigene Versicherung ab.
4) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die entsprechend als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
5) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Material und Zubehör im Rahmen erbrachter Transportleistungen gleiches gilt auch für den Transportdienstleister. Er wird größtmögliche Sorgfalt bei Be- und Entladen wie auch Transport der Räder walten lassen.
6) Mit Antritt der Fahrt erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und einen ausreichenden Trainingszustand besitzt.
7) Der deutsche Teilnehmer erklärt durch akzepieren des Haftungsausschlussen im Anmeldeformular dass er bei einer in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsanstalt für die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden in einer für solche Veranstaltungen angemessenen und ausreichenden Höhe versichert ist. Der ausländische Teilnehmer bestätigt, dass er bei einer zugelassenen Versicherungsanstalt seines Landes für Schäden im Ausland eine Police zu einer Auslands-Haftpflichtversicheurng für Personen- und Sachschäden für eine solche Veranstaltungsform in angemessener und ausreichender Höhe besitzt.
Teilnahmebedingung
1) Die Organisatoren behalten sich vor Teilnehmer ohne Angaben von Gründen jeder Zeit auszuschließen. Im Zweifel wird das Tour Schiedsgericht dies entscheiden.
2) Die Organisatoren behalten sich vor die Route jederzeit zu ändern wenn dies erforderlich ist.
Einwilligungserklärung
1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personen - bezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die bei der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch uneingeschränkt ohne zeitliche und räumliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen.
Wirksamkeitsklausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt deutscher Wortlaut und deutsches gültiges Recht.
Änderungen sind dem Veranstalter jederzeit vorbehalten! Dies ist bekannt und akzeptiert.
